Aufnahme
In der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch werden Klienten (polytoxikoman abhängig, Missbrauch von Cannabis und Ecstasy) nach der Entgiftung aufgenommen. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, sofern eine schriftliche Kostenzusage des Leistungsträgers vorliegt. Der körperliche Entzug muss vor der Aufnahme abgeschlossen sein. Bei der Vermittlung von Entzugsplätzen sind wir gerne behilflich.
Aufnahme von Erwachsenen/ Familien mit Kindern
- drogenabhängige schwangere Mütter
- drogenabhängige Eltern mit ihren Kindern (alle Altersstufen)
- drogenabhängige Alleinerziehende
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ohne Eltern nach dem SGB VIII ist möglich und erfolgt nach besonderer Absprache. Für diese Aufnahme ist Arnhild Sobot zuständig, Tel. 04131/ 74 93 16 oder 04131/ 74 93-0, E-Mail:
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, Fax: 04131/ 74 93 17.
Aufnahme von Erwachsenen ohne Kinder
- junge Klienten, die in einer geschützten und familiären Atmosphäre an einer Therapie teilnehmen wollen
- drogenabhängige Erwachsene, die dauerhaft von ihren Kindern getrennt leben
- Cannabiskonsumenten (auch junge Klienten ab 17 Jahren)
- Ecstasykonsumenten (auch junge Klienten ab 17 Jahren)
- drogenabhängige Erwachsene
- und Personen, die für sich eine neue Lebensperspektive suchen und dafür besondere und langfristige Unterstützung benötigen.
Für diese Aufnahme ist Christa Tunder zuständig, Tel. 04131/ 74 93 15 oder 04131 / 74 93-0, E-Mail:
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, Fax: 04131/ 74 93 17.
Nicht aufgenommen werden:
- Straftäter mit schweren Straftaten, vor allem im Bereich Sexualstraftaten
- ausschließlich Alkoholabhängige
- drogenabhängige Personen aus Lüneburg
Aufnahmeeinschränkungen kann es geben bei:
- Menschen mit schweren Behinderungen
- Pflegebedürftige Menschen
- Menschen mit schweren akuten psychischen Erkrankungen
- Aufnahmeentscheidungen bei Mehrfachdiagnosen erfolgen im Einzelfall.
Einzugsbereich
Es können Klienten aus der gesamten Bundesrepublik aufgenommen werden.